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Kathrinw. hat diese Frage gestellt
so ich habe einen ein bisschen komplizierten Fall und bräuchte dazu Rat:
Während des Auszugs sind im Wohnzimmer und Schlafzimmer die PVC Böden kaputt gegangen. Ich habe Bilder gemacht und diesen Schaden meiner Versicherung gemeldet. Diese war berit für die Schäden auzukommen und wollte sich mit meiner Vermieterin auseinandersetzen.
Meine Vermieterin ist leider so gut wie nicht zu erreichen, ich habe ihr 3 (!) Termine für eine Wohnungübergabe vorgeschlagen, ich war 3 mal da nur sie kam leider nicht, weswegen ich ihr mit Zeugen den Schlüssel in den Briefkasten gewprfen habe.
Seitdem habe ich von der ganzen Sache nichts mehr gehört. Bis ich einen Brief von Ihrem Anwalt bekommen habe ich solle 2600€ binnen 2 Wochen an sie überweisen, die Firma xx hätte die Schäden repariert, dazu noch eine Kostennote von 320€.
Es würden keine weiteren Anschreiben mehr folgen, sie würden bei nicht bezahlen umgehend ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Meine Versicherung meint, ihnen käme der Betrag in bezug auf die Schäden als zu hoch vor und sie würden gerne einen Gutachter hinschicken, allerdings würden sie keinen Kontakt zur Vermieterin herstellen können.

Meine Fragen:
Muss ichdie Kostennoten bezahlen?
Ist es so ohne weiteres möglich mich vor Gericht zuziehen, obwohl die Schadensbearbeitung noch nicht mal abgeschlossem ist?
Vielen Dank im vorraus.

2 Kommentare zu „Bodenschäden”

Berthelstal Experte! 14.11.2010 17:20

Sehen Sie der Sache gelassen entgegen. Sie hätte Ihnen Gelegenheit zur Reparatur geben müssen.
Allerdings müssen Sie sich vorhalten lassen, den Schaden nicht umgehend behoben zu haben. Dazu braucht man kein grünes Licht der Versicherung. Der Vermieter kann nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Schadensregulierung einer Versicherung warten.
Da wird anwaltlich Hilfe vonnöten sein.

Bladder Experte! 21.11.2010 11:20

Mit der Meldung des Schadens an die Versicherung und deren Bereitschaft zur Übernahme der Schadensabwicklung, ist hier der Mieter aus dem Schneider.

Die Privathaftpflichtversicherung ist vertragsgemäß durch den VN zur Abwicklung bevollmächtigt und ist auch als passive Rechtsschutzversicherung zu sehen, wenn es um unberechtigte Forderungen geht.
Den Gang zum Anwalt kann sich der Mieter sparen, dafür sollte er unverzüglich alle Forderungen der Gegenseite seinem Versicherer zukommen lassen.

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