Berthelstal 14.11.2010 17:20
Sehen Sie der Sache gelassen entgegen. Sie hätte Ihnen Gelegenheit zur Reparatur geben müssen.
Allerdings müssen Sie sich vorhalten lassen, den Schaden nicht umgehend behoben zu haben. Dazu braucht man kein grünes Licht der Versicherung. Der Vermieter kann nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Schadensregulierung einer Versicherung warten.
Da wird anwaltlich Hilfe vonnöten sein.
Bladder 21.11.2010 11:20
Mit der Meldung des Schadens an die Versicherung und deren Bereitschaft zur Übernahme der Schadensabwicklung, ist hier der Mieter aus dem Schneider.
Die Privathaftpflichtversicherung ist vertragsgemäß durch den VN zur Abwicklung bevollmächtigt und ist auch als passive Rechtsschutzversicherung zu sehen, wenn es um unberechtigte Forderungen geht.
Den Gang zum Anwalt kann sich der Mieter sparen, dafür sollte er unverzüglich alle Forderungen der Gegenseite seinem Versicherer zukommen lassen.