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Mietvertrag mit Telearbeitnehmer
Zwischen Arbeitnehmer und zu Hause tätigen (Tele-)Arbeitnehmern wird häufig ein zusätzlicher Mietvertrag über den in der Wohnung des Mitarbeiters genutzten Arbeitsraum geschlossen. Der Arbeitgeber kann die Mietzahlungen dann als Betriebsausgabe geltend machen und der Arbeitnehmer muss die Zahlungen nicht versteuern. Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung eines derartigen „Modells“ ist jedoch, dass der Arbeitgeber den Vertrag allein aus eigenem Interesse abschließt. Sollen dem Arbeitnehmer dadurch finanzielle Vorteile zufließen, muss dieser die „Mieteinnahmen“ versteuern.
Urteil des BFH vom 19.10.2001
VI R 131/00
Der Betrieb 2002, 128