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Modernisierung und Wohnungstür
Wird die alte DDR-typische Wohnungstür aus Presspappe durch eine Massivholztür mit Türspion und Sicherheitsüberschlag im Schließzylinder ersetzt, handelt es sich um eine Modernisierung gemäß § 3 MHG (§§ 559 - neu), die eine entsprechende Mieterhöhung rechtfertigt. (AG Berlin Hohenschönhausen, Az. 7 C 66/00, aus: GE 2000, S. 1035)