Susanne
Du zahlst monatlich eine Vorauszahlung für das lfd. Jahr, da der VM die Nebenkosten nicht vorstrecken kann.
Für das abgelaufenene Wirtschaftsjahr erhältst du dann eine Abrechnung mit den genauen Kosten für das gesamte Jahr, die Deinen gesamten Vorauszahlungen gegenüber gestellt werden. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.