Berthelstal 28.07.2010 13:40
Die Zufahrt zum gemieteten Objekt ist jederzeit zu gewährleisten. Wo die Tonnen nun zwecks Leerung abgestellt werden sollen, kann hier aus Unkenntnis der Örtlichkeit nicht gesagt werden. Der Vermieter ist für die Nutzung des Platzes der 1. Ansprechpartner.
crashy 28.07.2010 13:47
Hallo,
Der Vermieter meint, die Tonnen sollen dann vor das Grundstück des Nachbarn gestellt werden (natürlich nicht vor dessen Einfahrt, sondern vor den Zaun). Gut und schön, aber wenn da auch Autos stehen? Mülltonnen zum nächsten Nachbarn oder zum übernächsten?
Außerdem: Der Zugang zur Garage ist ja nach wie vor frei, nur mit einem Auto rausfahren geht halt in der (kurzen) Zeit der Müllabholung nicht...
Berthelstal 28.07.2010 14:59
Machen Sie es so, wie der Vermieter es geraten hat. Auch vor unseren Tonnen stehen machmal Autos und es gab noch nie Schwierigkeiten bei der Abholung. Sie können schließlich kein Parkverbot aussprechen. Sehen Sie das mal etwas gelassener. Machen ich selbst bloß fertig.