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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe alle,

ich brauche Eure Hilfe. Ich habe mir heute gemeinsam mit einer Bekannten eine Wohnung angesehen. Diese Wohnung hat mir sehr gut gefallen. Ich habe beim Makler Interesse gezeigt, allerdings die Aussage getätigt, dass ich noch eine Nacht drüber schlafen möchte und ihm morgen Vormittag Bescheid gebe, ob ja oder nein.

Eine halbe Stunde später ruft mich dieser Makler an und erklärt mir, dass die Wohnung jetzt weggegangen ist, da nach mir noch ein Interessent die Wohnung besichtigt hat und bereits ein Mietanbot unterschrieben hat (was ich nicht habe). Er ist quasi der erste, der ihm das Interesse schriftlich bekundet hat und somit die Wohnung bekommt.

MEine Frage: Besteht irgendeine Chance für mich, auf irgendein Recht zu pochen, dass ich doch noch den Zuschlag für die Wohnung bekommen kann?

Bitte um Eure Hilfe!

HERZLICHEN DANK!
Stichwörter: miete + vorrecht

1 Kommentar zu „Vorrecht bei Miete?”

kurisu aktiver Benutzer

Nein, der Vermieter darf sich den Mieter aussuchen den er haben möchte. Und so lange kein unterschriebener Mietvertrag oder Vormietvertrag existiert haben Sie kein Recht darauf.

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