mono 28.01.2011 19:34
Das ist von Folgendem abhängig:
1. Haben SIe die Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht ( Dinge ins Klo geworfen, die da nich reingehören)
2. Wenn 1. nicht zurtrifft: Was ist in Ihrem Mietvertrag bezüglich Kleinstreparaturen vereinbart.
3. Wo wurde die Verstopfung lokalisiert - vor - ich nehme mal an vor dem Hauptabwasserrohr ?
mono 28.01.2011 19:35
4. Auf welchen Betrag beläuft sich die Reparaturrechnung ?
ninchen_b 28.01.2011 19:39
es wurden keine sachen rein geschmiessen, im Mietvertrag steht nichts bezüglich soetwas geschrieben.
Ja es war so dieser mann kam und musste in einen Kellerraum da dieser zu war (gehört einem mieter) konnten wir da nicht rein deshalb musst er etwas größeres holen er war ca. 3 Stunden da weil er eben bis ganz runter musst.
Der betrag ist in höhe von 250 €
Bladder 28.01.2011 20:16
Der Vermieter muss nachweisen, dass die Verstopfung durch den Mieter verursacht wurde.
Hier ist sich die Rechtsprechung einig. Siehe auch dazu § 538 BGB.
Kann der Vermieter diesen Nachweis nicht führen, gehört ihm die Rechnung.
Übrigens:
Mit Kleinreparaturen hat dies nichts zu tun.
ninchen_b 28.01.2011 23:04
okay vielen vielen dank