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Dr.Cox hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich freue mich über eure Hilfe bei folgendem Szenario:

Ein Makler gibt in seinem Internetangebot bei einer Mietwohnung als Provision 1,76 KM inkl. 19% MWSt. an. Ein Interessent ruft ihn an, verabredet einen Besichtigungstermin. Nach der Besichtigung erhält er zwei Tage später einen Anruf, dass er in der engeren Auswahl ist und dem Vermieter in der nächsten Woche vorgestellt werden soll. Innerhalb dieser zwei Tage muss der Makler das Internetangebot verändert haben: Die Provision lautet nun 2,38 KM inkl. 19% MWSt. Der Interessent hats einfach nur zufällig gesehen... Nun hoffentlich sein Glück: Er hat einen Ausdruck als pdf von dem ursprünglichen Angebot (mit Datum und Uhrzeit des pdf-Drucks versehen). Hilft ihm dieser Ausdruck nun, sodass er sich im Falle eines Mietvertragsabschlusses auf die geringere Provision berufen kann? Oder muss er sich, wenn er denn unbedingt die Wohnung haben möchte, auf die höhere Provision einlassen?
Er hat den Makler diesbezüglich noch nicht weiter angesprochen und möchte das Treffen mit dem Vermieter abwarten.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße

1 Kommentar zu „Änderung der Maklerprovision”

Berthelstal Experte! 21.01.2011 18:50

Bei der Vermittlung von Mietwohnungen ist die Höhe der Provision auf das zweifache der monatlichen Nettokaltmiete zuzüglich der Mehrwertsteuer begrenzt.
Den Mehrbetrag erfragen Sie beim Makler und brauchen die Wohnung aber auch nicht zu nehmen. Inwieweit hiert eine Täuschung durch den Makler vorliegt kann ich nicht beurteilen.

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