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DerSurfer hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Mutter (75) ist kürzlich aus Ihrer Wohnung in eine Altenwohnung umgezogen. Der Mietvertrag endete zum 30.11.2008. Als sie vor 33 Jahren in die Wohnung eingezogen ist, hat sie die Wohnung "Besenrein" und unrenoviert übernommen.

Im Mietvertrag steht in Bezug auf die Wohnungsübergabe nichts drinn. Lediglich regelmäßige Renovierungen sind vorgeschrieben gewesen. Diese hat sie auch gemacht bzw. machen lassen, jedoch zum Teil um die Möbel herum. D.H., die Wände sind neutral betrachtet nicht renoviert.

Vor knapp 2 Wochen erfolgte nun ein Treffen mit dem Vermieter und einer ehemaligen Hauswirtin, die den Vermieter (über 80) ab und an unterstützt, ohne noch Hauswirtin zu sein. Der Vermieter regelt eigentlich seine Hausangelegenheiten über eine Hausverwaltung, diese war aber nicht da.

In dem Treffen wurden keine nenneswerten Mängel aufgezeigt. Ein Protokoll gab es nicht. Und am Ende erfolgt die Schlüsselübergabe.

Jetzt, nach 2 Wochen, hat meine Mutter einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, in dem unzählige Mängel dargestellt sind und sie aufgefordert wird diese innerhalb von 10 Tagen zu beseitigen (schon lustig, wo doch der Schlüssel schon längst übergeben wurde). Sollte dies nicht erfolgen, wollen sie rechtliche Schritte einleiten. Als meine Mutter den Vermieter angerufen hat und gefragt hat was das den solle, meinte er, dass er nur die Schlüsselübergabe gemacht hat und die Wohnung dabei nicht übergeben wurde.

In dem Brief wurde auch noch gleich dargestellt, dass sollte sie die Kosten nicht aufbringen können, ich als Sohn für die Kosten herangezogen werde.

Meine Fragen hierzu sind:

- Ist die Schlüsselübergabe nicht gleich das Ende jeglicher Verantwortung für die Wohnung und auch das Ende der Möglichkeit Nachbesserung zu verlangen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Mängelliste von offenen Mängeln erstellt wurde?
- Können die tatsächlich auf mich "durchgreifen"?

0 Kommentare zu „Nach Schlüsselübergabe Mängelrüge erhalten”

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