Susanne
Problematisch, weil Ihr Euch mit Eurem Vermieter auseinandersetzen müsst und hier entsprechend Druck ausüber müsst, was das Verhältnis verschlechtern kann.
Ihr müsst den Mangel und den Grund schriftlich an den Vermieter senden, mit einer Frist, den Mangel abzustellen (weil der 2. Eigentümer die Heizung abdreht, das darf er gar nicht), daher kann die Frist hier sehr kurz sein.
Für den Fall, dass Euer Vermieter nicht tätig wird oder nicht erfolgreich ist, müsst Ihr Konsequenzen androhen, wie z.B. Mietminderung. (im Winter ohne Heizung pro Tag 100%)
Da die Heizung ja nicht kaputt ist, bedeutet die Situation, dass sich Euer Vermieter mit dem anderen Eigentümer auseinandersetzen muss (wer weiss, warum er nicht mit im Haus wohnt).
Kurzfristig würde ich mich mal bei der Polizei erkundigen, ob die den anderen Eigentümer dazu zwingen kann, die Heizung wieder anzustellen, da das im Winter ja wohl Körperverletzung ist !!!
tenant61
hab das leider jetzt erst gesehen, sonst hätt ich schon früher geschrieben.
was susanne schreibt, ist alles richtig und sollte auch so angegangen werden. nur damit ist das problem der kalten wohnung noch nicht aus der welt; bis die sache durchgesetzt ist, ist frühling oder sommer oder sogar schon der nächste winter. dann habt ihr möglicherweise recht bekommen, aber trotzdem gefroren. was ihr braucht ist schnelle abhilfe.
setzt dem vermieter eine frist von, ca ich 1-2 wochen. kauft euch radiatoren oder heizlüfter und versucht an zwischenzähler zu kommen (ich glaub, sowas gibts für wenig geld bei conrads). und dann informiert ihr euren vermieter über diese sofortmassnahme und stellt ihm die verbrauchskosten, die ihr anhand der zwischenzähler selbst ausrechnen könnt, zum ende des rechnungsjahres in rechnung.
die minderung bleibt davon unberührt; im gegenteil: ihr unterstreicht mit dieser massnahme noch den geminderten wohnwert.
so, jetzt hoffe ich, dass ihr den rest des winters mulmig warm verbringt.