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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich habe zum 1.12.05 ein Ladenlokal gemietet, bzw. unrenoviert übernommen. Ich habe den Laden im Mai fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt. Alles kein Problem. Jetzt hatten wir am 1.11. eine Vorabnahme und es wurde von der Verwaltung beschlossen dass Löcher (vom Vorgänger gebohrt) gespachtelt und einige Wände gestrichen werden müssen. Zuerst haben wir widersprochen, weil die SChäden vom Vorgänger verursacht wurden und wir den Laden unrenoviert übernommen haben.

Jedoch teilte uns die Genossenschaft mit, dass es sonst von Handwerkern gemacht wird und wir die Rechnung zahlen müssen. Nun haben wir aber gesagt, ok wir machen es aber zum Jahresende schaffen wir das nicht, also hat die Genossenschaft geschrieben, da kein Nachmieter vorhanden sei, kriegen wir eine Nachfrist zur Renovierung von 14 Tagen.

Nun meine Frage: Muss ich für die Zeit der Nachfrist Miete zahlen???

Danke im Voraus für alle Antworten
Stichwörter: renovierung + ladenlokal + miete + nachfrist

10 Kommentare zu „Nachfrist zur Renovierung und Miete - Ladenlokal”

Mike1976

Hallo.

Zu den Bohrlöchern: Ich denke Du hast keine Pflicht, diese zuzumachen. Bohrlöcher in normalem Maße gehören zur vertragsgerechten Nutzung. Dafür erhält der VM schließlich Mietzins.

Ferner würde ich mir den Mietvetrag mal genau anschauen. Welche Schönheitsreparaturen sind vereinbart ? Gibt es zudem eine Endrenovierungsklausel ? Beide zusammen in einem Vertrag und Du musst gar nichts machen.

Ferner hast Du gerade mal ein Jahr drin gewohnt, demnach kann man Dir auch nur einen Teil der Renovierungskosten auferlegen, sofern es eine Abgeltungsklausel gibt.

Check mal Deinen Mietvertrag.

Zur Miete: Nach meinem Rechtsverständnis nicht, denn die Genossenschaft kann keinen Mietausfall geltend machen und Miete für ein Objekt, das Du nicht nutzt ?

Der_Mario Experte!

Muss ich für die Zeit der Nachfrist Miete zahlen?[/quote:c37cb]
Wenn der Vermieter darauf besteht, wirst Du für den Zeitraum der Renovierungsarbeiten Miete zahlen müssen. Schließlich nutzt Du das Objekt ja - wenn auch anders als üblich.

Seri

Also im Mietvertrag steht nur die Klausel mit den Schönheitsreparaturen drin. Die Genossenschaft hat mir heute mitgeteilt, dass ich selbstverständlich Miete zahlen muss für die Zeit wo wir am renovieren sind.

Es ist irgendwo ungerecht, weil wir das Lokal unrenoviert übernommen haben, sogar noch mit den Regalen des Vorgängers, die wir ja auch genutzt haben. Deshalb haben wir erst jetzt beim Auszug gesehen, dass der Vorgänger die Regale dermassen an die Wand befestigt hat, dass jetzt an die 60 -70 Bohrlöcher samt Dübel sichtbar sind. <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Wohl oder übel müssen wir spachteln und malen, da die Genossenschaft schon damit gedroht hat, uns die Kosten für eine Renovierung durch Handwerker in Rechnung zu stellen, wenn wir nicht renovieren. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Mike1976

Da ihr aber erst ein Jahr drin wohnt und sicher nachweisen (durch Zeugen beim Einzug o.Ä.) könnt, das die Regale etc. schon drin waren, würde ich es drauf ankommen lassen. Genossenschaften versuchen so etwas immer komplett auf die Mieter umzuwälzen. Würde sagen, die haben Euch damit ein Ei gelegt.

Hast Du in Deinem Vertrag eine Klausel, die besagt das Du beim Auszug bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses alle Schönheitsreparaturen auszuführen hast ?

Bitte poste mal den § Schönheitsreparaturen und ggf. einen weiteren, der was zur Beendigung des Verhältnisses sagt. Ist zwar was Arbeit, aber möglicherweise hilft es.

Du kannst davon ausgehen, das selbst wenn Du jetzt renovierst, die Genossenschaft noch was findet um einen Teil Deiner Einlage zu behalten oder Geld zu verdienen. War bei mir kein Stück anders.

gisi

hi
meine meinung:
bei 70-80 bohrlöchern nützt dir auch keine &quot;nicht mehr gültige schönheitsreparatur klausel&quot;, denn das könnte schon als sachbeschädigung ausgelegt werden.
warum ist das regal nicht an der wand geblieben?

Mike1976

Er hat aber die Bohlöcher nicht verursacht, sondern der Vormieter.

gisi

Er hat aber die Bohlöcher nicht verursacht, sondern der Vormieter.[/quote:7306a]
schon klar, aber er hat das regal ja übernommen und wenn er es jetzt abschraubt sind das seine bohrlöcher.

Seri

unser Vorgänger hat uns die Regale überlassen, weil wir einen ähnlichen Laden wie er aufgebaut haben. Da wir jetzt keinen Nachmieter gefunden haben, müssen wir zum einen den Laden leer übergeben - es wollte ja keiner die Einrichtung- zum anderen renovieren, weil die Genossenschaft drauf besteht denn die Löcher sieht man und ein Teil sind auch von uns (also ca. 20 St. ). Ich meine schlimm ist es nicht - von den Kosten her - weil ein paar Eimer billige Baumarktfarbe nicht sooo teuer sind und die Zeit nimmt man sich eben. Was mich nervt ist der Nutzungsentgelt für die Nachfrist - finde ich irgendwo ganz schön dreist von der Genossenschaft. Es gibt ja gar keinen Nachmieter, dem wir den Einzug verschieben, weil wir renoviern müssen. Das will mir nicht in den Kopf. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Klar man kann zum Anwalt - aber bei meinem letzten Mietrechtstreit wegen der privaten Wohnung hat es genau 18 Monate gedauert bis ich - im Recht befindlich wohlbemerkt - meine Kaution wiederbekommen habe, die meine Ex Vermieterin sich für getürkte Rechnungen unterm Nagel gerissen hatte. Und auf so einen langen Rechtsstreit habe ich keine Lust.

Rano Experte!

N'Abend!

a) Hier ist in den Beiträgen oft von WOHNEN die Rede. Das verleitet zu der Annahme, dass hier das allgemeine Mietrecht gilt.
Das ist Humbug, da wir hier von einer GEWERBEFLÄCHE sprechen, auf die nur wenige § anwendbar sind.

b) Meistens sind Genossenschaften nicht allzu habgierig.

c) Du und die Genossenschaft seid gleichberechtigte Vertragspartner!
Wieso läßt Du Dir also eine Zeitdauer von zwei Wochen auf's Auge drücken, wenn die auszuführenden Arbeiten nur 2-3 Tage in Anspruch nehmen??

Mach die Löcher zu, bringe den Schlüssel (mit Zeugen) zur Genossenschaft und erkläre feierlich, dass damit die Nutzung der Räume durch Dich beendet ist und Du die Mietsache hiermit übergibst.
Wollen sie noch eine Abnahme machen, schlägst Du JETZT oder morgen früh vor und nimmst die Schlüssel nicht mehr zurück.

Gruss
Ralph

Mike1976

Ja stimmt, es handelt sich ja um eine Gewerbefläche.
Und wenn die Regale vom Vormieter übernommen wurden sind es nun Deine.

Finde die Lösung von Rano ganz gut.

@Rano: zu Deinem Punkt b) Na das erlebe ich aber gerade ganz anders.

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