Susanne
Gibt es in der schriftlichen Zusage der Nachmietergestellung eine Einschränkung?
Ansonsten die Verwaltung auf Deine Nachmietergestellung hinweisen und dass damit in Bezug auf die schriftliche Zusage Dein Vertrag zum 1.10. endet. Wegen des Ablösevertrages (besser Du machst einen, damit Dein Nachmieter auch weiss, was dadurch in seinem Besitz ist bzw. im Besitz des VM) sollten sie Dir noch mitteilen, wer denn Nachmieter wird.
heike29
Es gibt keine Einschränkung. Sie haben nur geschrieben, dass es sich um "angenehme und solvente" Nachmieter handeln soll.
Ich habe der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass alle Nachmieter zum 01.10. die Wohnung übernehmen würden.