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Die Nebenkostenabrechnung in einer vermieteten Eigentumswohnung muss bestimmten Formen genügen. So reicht es nicht aus, wenn der Vermieter einfach seine so genannte Wohngeldabrechnung an den Mieter weiter gibt, teilt der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München mit (Az.: 411 C 8539/01). <br />
Diese Abrechnung der Hausverwaltung mit dem Eigentümer sei keine wirksame Nebenkostenabrechnung für Mieter, denn darin tauchten auch Positionen wie Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten oder -rücklagen auf. Diese Kosten aber müsse ein Mieter - im Gegensatz zum Wohnungseigentümer - nie zahlen. <br />
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Neben diesem Hauptfehler bei Nebenkostenabrechnungen in Eigentumswohnungen müssen Mieter auch immer auf den korrekten Verteilerschlüssel achten. Während die Kosten für Wohnungseigentümer häufig nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen abgerechnet werden, kommt es für den Mieter allein auf den im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssel an, so der Mieterbund. <br />
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