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Mietzahlungen fallen zum im Mietvertrag vereinbarten Vertragsbeginn an.
Wenn Sie ca. zwei Wochen vorher schon die Schlüssel bekommen haben, so ging der Wohnungsbesitz bereits zu diesem Zeitpunkt an Sie über. Natürlich fallen dabei auch Nebenkosten an. Das sind Verbrauchskosten und diese kann der Vermieter ab Schlüsselübergabe verlangen. Sie haben ja sicher Wasser verbraucht, sind auf Toilette gegangen, Strom etc.
Mieter unterschätzen immer die Bedeutung einer Schlüsselübergabe. Bedenken Sie bitte auch, dass es sich um eine Kulanz des Vermieters handelt, wenn er Ihnen schon vor Mietbeginn die Schlüssel übergibt. Dazu ist er nämlich nicht verpflichtet. Außerdem hat kein Vermieter mehr die Kontrolle über die Mieter wenn schon Schlüssel übergeben wurden. Er kann nicht wissen ob diese z. B. nicht doch schon vor Mietbeginn in der Wohnung wohnen vor Mietbeginn.
Daher würde ich an Ihrer Stelle die Abrechnung so akzeptieren.
urkoe
Wie ich bereits schrieb, bin ich ja bereit, die Verbrauchskosten zu zahlen, nicht aber Grundsteuer, Müllabfuhr... Der Vermieter weiß genau, dass ich im Mai noch nicht in der Wohnung gelebt habe.
Würde mich freuen, wenn der 2. Teil meiner Frage noch beantwortet würde. Danke.