User75142 08.02.2009 02:40
Wenn keine unsachgemäße Nutzung der Hebeanlage nachgewiesen werden kann, kommt es auf die Höhe der Reparaturrechnung an. Im Mietvertrag sollte festgehalten sein, bis zu welchem Betrag eine Kleinreparatur bezahlt werden muss (oft zwischen 80 und 120 Euro / Reparatur). Wenn der Rechnungsbetrag diese Summe nicht übersteigt, dann müsst Ihr zahlen. Wenn er die Summe übersteigt, muss der Vermieter zahlen.
ratflat 08.02.2009 17:05
Vielen Dank!