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ratflat hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich bin Bewohner in einer WG. Die dafür genutzte Wohnung zieht sich über 2 Stockwerke. Im unteren Stockwerk ist eine Pumpe installiert, die Abwasser nach oben ins Erdgeschoss transportieren soll. Nun ist eben diese Pumpe ausgefallen. An der Pumpe sind eine Toilette und eine Spüle angeschlossen.

Ich weiß im Moment noch nicht, ob die Ursache hierfür eine Verstopfung oder ein Defekt der Pumpe ist.

Ich wüsste gerne, wie hier das Mietrecht aussieht: Wenn uns der Vermieter keine unsachgemäße Nutzung der Pumpe nachweisen kann, muss ich dann im Falle eines Pumpendefektes (die Pumpe liegt nicht in der Wand, sondern davor, in einem separaten Kasten) die Kosten für Pumpe und Klempner tragen oder muss der Vermieter diese Kosten übernehmen?

Gruß
Jakob M.
Stichwörter: verstopfung + defekt + kosten + pumpe + toilette

2 Kommentare zu „Kosten für defekte Pumpe”

User75142 Profi 08.02.2009 02:40

Wenn keine unsachgemäße Nutzung der Hebeanlage nachgewiesen werden kann, kommt es auf die Höhe der Reparaturrechnung an. Im Mietvertrag sollte festgehalten sein, bis zu welchem Betrag eine Kleinreparatur bezahlt werden muss (oft zwischen 80 und 120 Euro / Reparatur). Wenn der Rechnungsbetrag diese Summe nicht übersteigt, dann müsst Ihr zahlen. Wenn er die Summe übersteigt, muss der Vermieter zahlen.

ratflat 08.02.2009 17:05

Vielen Dank!

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