Susanne
Ein Anrecht besteht nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Nutzung des Hofes als Kinderspielplatz etc. vereinbart wurde- da dies nicht so ist, kann eine Nutzung in dieser Form auch untersagt werden, insbesondere, wenn sich andere Mietparteien über Krach u.ä. beschweren!
bubu1312
Im Mietvertrag steht weder das die Mietparteien es dürfen noch das sie es nicht dürfen!!!
Doch wie sieht es denn hiermit aus??
BGH-Urteil: Mehr Rechte für Mieter
Mieter haben nicht nur ein Recht, die Mieträume selbst zu nutzen, sie dürfen auch die Gemeinschaftsflächen des Hauses mitbenutzen, entschied der Bundesgerichthof (V ZR 46/06, Urteil vom 10. November 2006).
Wenn Außenflächen wie etwa ein Hof oder ein Garten zur Wohnung gehören, dürfen Kinder dort spielen. Der Vermieter kann das nicht verbieten. Die gemeinschaftlichen Grundstücksflächen stehen für das Spielen der Kinder der Hausbewohner auch mit ihren Freunden zur Verfügung, wenn die Hausordnung keine andere Regelung enthält. Mit dem Spielen verbundene Geräusche können nicht untersagt werden, wenn sie ortsüblich sind. (LG Heidelberg, AZ. 8 S 2/96). Allerdings müssen die Kinder die Ruhezeiten am Mittag einhalten, sofern das in der Hausordnung festgelegt ist.
Susanne
Dann leg das doch mal Deinem Verwalter vor- ich hab da nix von!
Der_Mario
Möglicherweise trifft dieses Urteil auch bei Dir zu. Da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir dsa natürlich nicht abschließend beurteilen. Du solltest es also Deiner Hausverwaltung vorlegen.