Gast
Hallo,[/quote:a877b]
ich wohne in der jetzigen Wohnung seit Mai 2003. Ich bezahle, um auf der sicheren Seite zu sein monatlich 20 € mehr als im Mietvertag veinbart. Nun habe ich aber, obwohl ich die Vermieterin schon mal daran erinnert habe, immer noch keine Abrechnung für 2003 erhalten. Welchen betrag kann ich nun, zurückfordern. Die gesamten Nebenkosten oder "nur " das freiwillig zu viel gezahlte. Wie ist jetzt die richtige vorgehensweise??? Ich denke ich kann mich schon mit ihr einigen, möchte jedoch keinen Fehler machen.
Danke vorab.
Susanne
Die Abrechnung für 2003 hätte bis zum 31.12.2004 zugehen müssen, das ist schon ein Weilchen her....
Der BGH hat entschieden, der Mieter muss nicht mehr auf eine Abrechnung klagen, sondern die gesamten Nebenkostenvorauszahlungen für das Wirtschaftsjahr einklagen!