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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

ich bin im März 2005 aus einer Wohnung ausgezogen und habe nun die Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten und bemerkt, dass die Fixkosten im Jahr 2004 im Gegensatz zu 2003 erheblich gestiegen sind:

Ich werde im Folgenden den Betrag aus dem Jahr 2004 hinter den von 2003 schreiben und den von 2003 klammern:

Allg. Beleuchtung: (140) 170
Hausreinigung: (804) 967,52
Hausmeister (492) 531
Versicherungen (916,16) 972,49
Restmüll: (172,92) 182,92

Alle Aufgeführten Posten sind in Euro. (Ich muss nur einen anteil davon zahlen, der auf die quadrameterzahl meiner damaligen Wohnung angepasst wird). Ich habe pro Monat 70 € Nebenkostenvorrauszahlung geleistet!

Nun meine Frage:

Ist diese Erhöhung nicht ein bischen zu hoch (bzg. Inflationsrate etc.)?

Ein weiterer Punkt ist, dass der Vermieter für die Monate Jan + Feb 2005 noch Staffelmietennachzahlungen will, da ich diese laut ihm vergessen habe zu zahlen. Ich bin im März 03 in die Wohnung eingezogen und um März 05 ausgezogen. Die Staffelmiete ist ihm Vertrag folgendermaßen beschrieben:

" Die beim Beginn des miertverhältnisses [...] geschuldete Miete erhöht sich ab Beginn der nachstehend aufgeführten Vertragsjahre wie folgt: [..]"

Hierzu habe ich folgende Frage: Wann erhöht sich die Miete immer? Am 01.01 jeden Jahres, oder erst ein Jahr nach zu stande kommen des Vertrages, also jeweils am 01.03.? Die erste Staffelmieten bedingte Mieterhöhung habe ich bereits gezahlt, also von 03.2004-02.2005.

danke für die Antworten.

Bei Unklarheiten schreib ich gerne noch mehr :)

grüße,
Holger

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung und Staffelmiete”

Susanne Experte!

Hallo,

eine Aussage zu den Erhöhungen ist nicht zu machen. Kopien der Belege anfordern, nur so kann die Richtigkeit der Angaben überprüft werden.


Hier das Gesetz zum Staffelmietvertrag:
<!-- m --> http://dejure.org/gesetze/BGB/557a http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html <!-- m -->

Ab wann erhöht wird, muss ganz genau dem MV zu entnehmen sein!

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