edy 07.04.2010 20:01
Hallo Guter_Mieter,
m.E.gibt es Umlageschlüssel,die für alle
gleich gelten.
http://www.ascado.de/service/f_management/betriebk_neu_neben1.asp
Die Eigententümervers.kann doch nicht
abstimmen ob sie dem Mietrecht folge-
leisten will oder nicht.
Mit welcher Begründung?
Was kosten dich diese zusätzlichen m2 ?,
jedes Jahr?
Evtl.Mieterverein oder RA einschalten.
lg
edy
Würde mal RA oder Mieterverein kontaktieren.
Berthelstal 07.04.2010 23:30
Wenn das Gebäude mehrere Eigentümer hat, muß für dieses Objekt vom Bauherrn eine Teilungserklärung erstellt worden sein. Darin ist die Wohnfläche für jede Wohnung enthalten. Sofern die Nebenkosten nach Fläche berechnet werden, ist diese Angabe maßgebend. Da kann auch hinterher nichts merh beschlossen werden.
laser 16.04.2010 12:43
mal nach gemessen?
ib.seibold 16.04.2010 16:08
Eine von einer Hausverwaltung ordentlich erstellte Betriebskostenabrechnung hat i.d.R. die Teilungserklärung zur Grundlage. Darin sind per 1000stel Anteilen die Miteigentumsanteile geregelt über die meist auch die Betriebskosten verteilt werden. Anders bei den Verbrauchskosten die unmittelbar ermittelt werden, also durch z.B. Wasserzähler. Die Wohnfläche die zwischen Vermieter, Makler und Mieter "vereinbart" wurde hat damit absolut nichts zu tun. Wenn jetzt in der Abrechnung mit Grundlage Wohnflächen abgerechnet wird, stellt sich die Frage wie werden die anderen Wohnungen veranschlagt? Auch mit "zu hohen" Flächenwerten? Ist der Balkon mit einbezogen und werden Nutzflächen als Grundlage angesetzt? Mit welcher Abrechnung habe Sie zu tun? -Ist es die der Hausverwaltung oder eine vom Vermieter daraus entwickelte eigenen?
Fragen Sie doch mal bei der Hausverwaltung nach, vielleicht sind die so nett und geben Auskunft, dann wird das Bild klarer. Welche Kosten werden denn per Wohnfläche abgerechnet? Viele Fragen............
ib.seibold 16.04.2010 16:20
dazu noch was zum Lesen: BGB $$ 556 u. 556a was steht denn im Mietvertrag?