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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben folgendes Problem. Dort wo wir seit 1 Jahr wohnen hat der Vermieter vor 2 Jahren die Heizanlage von Öl auf Holzbrickets umbauen lassen weil diese günstiger sind. Nun berechnet er aber weiter den Preis als wie wenn es mit Öl geheizt würde und meint wir können da noch froh sein denn ansonsten müste er die Kosten für die neue Heizungsanlage umlegen und das wären viel mehr als wir jetzt zahlen bei dem Ölpreis.
Irgendwie kann ich nicht glauben das ein Vermieter seine Mieter an einem Umbau der nicht nötig war an der heizungsanlage finanziel beteidigen kann von den Kosten gesehen. Es war erstens vor abschlus unseres Mietvertrages und warum sollte man als Mieter für Baumasnahmen(umbau Heizungsanlage) des Vermieters mitaufkommen müssen? Sind dankbar für jegliche Hilfe.
Stichwörter: soll + uns + heizungsanlage + mitgezahlt + neue

1 Kommentar zu „Neue Heizungsanlage soll von uns mitgezahlt werden ???”

Susanne Experte!

In diesem Fall kann ich nur raten, einen Fachanwalt aufzusuchen.
Der Vermieter kann ja nur entstandene Kosten auf dem Mieter abgeben, d.h. die Kosten müssen ja real sein, per Rechnungsbeleg.
Demnach kann er auch keine imaginären Kosten, die bei Ölverbrauch entstanden wären, abrechnen, nur den tatsächlichen Bedarf der jetzigen Heizung.
Eine mögliche Modernisierungserhöhung würde nicht auf Euch zukommen, da der Einbau vor Abschluss Eures Vertrages stattgefunden hat.

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