Der_Mario
Hallo.
Widersprich der Abrechnung schriftlich, wenn Du der Meinung bist, dass sie nicht korrekt wäre. Allerdings kommt es mir auch so vor, als würde da einiges nicht stimmen, deshalb solltest Du auch Belegeinsicht verlangen.
Einzelabrechnung der Heizungsablesungsfirma, Rechnung Stadt Grundbesitzabgaben (Müll) und oben drauf Notitzzettel was ich nachzuzahlen habe.[/quote:cfa40]Sonst ist nichts aufgeführt, nur Heizung und GBA?
Muß ich nicht eine Auflistung erhalten, in der ALLE Kosten in dieser Periode aufgelistet werden, welche nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf meine Wohneinheit verteilt wird??? Und unten steht dann ein Gesamtbetrag minus meiner Nebenkostenvorauszahlung? Und dann das Ergebnis?[/quote:cfa40]Genau. Und dieser Verteilerschlüssel ist im Mietvertrag festgelegt. Ist keiner vereinbart, gilt das was in § 556a BGB bestimmt ist.
Bei der Heizkostenabrechnung wurde der Verteilerschlüssel 50% zu 50% verwendet. Finde es sehr ungerecht. Da ich kaum geheizt habe (war viel unterwegs) muß ich nun die Heizkosten der ganzen alten Leute, welche jeden Tag in Ihrer Bude 30 Grad haben, mitzahlen.
Gibt es nicht auch einen Verteilerschlüssel 70%/30% und kann man dagegen was unternehmen?[/quote:cfa40]Der Verteilerschlüssel 50/50 ist so zulässig, genauso wie 70/30 zulässig wäre. "Dagegen was unternehmen" kann man nur, indem man den Schlüssel 1. für die Zukunft und 2. einvernehmlich ändert.
snopy
Hallo Mario,
lieben dank für deine Antwort.
Ja richtig! Habe 3 Belege erhalten.
1. Abrechnung der Heizungs(ablese)firma (scheint korrekt zu sein).
2. Abrechnung Stadt Essen (Grundgebühr, Müll, Abwasserkosten etc.).
Unten drunter hat meine Vermieterin mit Kullie den Vermerk gemacht, daß sich die Kosten von 2001 - 2007 um 406,50 erhöht haben, geteilt durch 15 = 27,10 (???????). Wohne erst seit Ende 2005 in dieser Wohnung. kann also die Kosten der Stadt von 2001-2204 nicht nachvollziehen!
3. Abrechnung Stadtwerke für Wasser. Da wurde auch mit Kullie drauf rumgekritzelt. Kann ich auch nicht nachvollziehen.
Auf Beleg 2. + 3. steht auf jeden fall eine Summe, die meine Vermieterin mit Kullie vermerkt hat, die ich wohl zahlen muß.
Komischerweise bekomme ich 0,07 Cent Wassergeld zurück.
Alle 3 Summen hat Sie auf eine Art Notitzzettel handschriftlich geschrieben und mit Büroklammer an die 3 Belege geheftet.
So habe ich meine NK-Abrechnung erhalten.
Habe die Beträge leider gerade nicht korrekt vorliegen da ich auf der Arbeit bin <!-- s --><!-- s -->
Öl (Heizung): 91,05
Müll: 27,10
Guthaben Wasser: 0,07
zu zahlen: 118,08
(so sieht meine NK-Abrechnug aus)
In meinem Mietvertrag steht, dass ich 150,00 Euro NK zahle. 35 Euro Öl, 2 Euro nochwas Antenne, 7,27 Müll usw. und 105,00 Euro SONSTIGES.
Habe Sie mal darauf angesprochen was mit "Sonstiges" genau gemeint ist. Aber da hat Sie nur in ein paar Ordnern vor meinen Augen rumgeblättert und gemeint, dass ja alles teurer geworden ist.
In der Einzelabrechnung der Heizungsfirma wird von dem zu zahlenden Betrag die 12x35,00 Euro auch abgezogen. Wie gesagt, diese Abrechnung ist von mir rechnerisch völlig nachzuvollziehen.
Aber was ist mit meinen restlich gezahlten Nebenkosten? Also 150,00-35,00 = 115,00 Euro im Monat!
Leider wohnen in diesem haus zum größten Teil nur alte Leute. Die scheinen wohl noch nie was von korrekten Abrechnungen gehört zu haben.
Die Macht der Gewohnheit eben....
Werde wohl zum Anwalt gehen. Bin zum Glück gut versichert. Habe heute morgen schon einen Versicherungsfall gemeldet.
Dann ist es zwar mit dem guten Hausfrieden vorbei.... Aber was soll ich sonst tun?
Du hast geschrieben, daß der Verteilerschlüssel im Mietvertrag festgelegt ist. Ist keiner vereinbart, gilt das was in § 556a BGB bestimmt ist.
Jetzt habe ich auch mal gesucht ob es einen § gibt der besagt das jeder Mieter das Recht auf eine ordnungsgemäße NK-Abrechnung hat. Finde da nix genaueres.
Kennt jemand evtl. einen §, welcher dieses besagt?
Lieben Gruß Nina
Werner1
Grundsätzlich ist gegen eine "Notizzettelabrechnung" keine Einwende zu erheben. Eine Nebenkostenabrechnung hat für den Mieter klare Strukturen, mindestens so das diese für den Mieter nachvollziebar sind. Dazu gehört wer abrechnet und wer zahlen soll, den Zeitraum der berechneten NK.