Susanne
Ich würde dem VM schreiben, dass die Frist verstrichen ist, die Abrechnung hätte bis 31.12.2005 bei Dir eintreffen müssen. Wann sie erstellt wurde ist doch irrelevant, der VM muss nachweisen, dass es nicht seine Schuld war.
Ein Ableseunternehmen oder beauftragte Fa. handelt aber i.A. des VM (z.B. Heizung) und ist dabei sog. Erfüllungsgehilfe, was auch noch in den Bereich des VM fällt. -d.h. liegt die Verzögerung bei der Firma, hat der Vm auch Pech gehabt.
hh
Selbst, wenn die späte Abrechnung der Ablesefirma nicht dem Vermieter zuzurechnen wäre, dann dürfte er zwar selbst auch seine Abrechnung verspätet durchführen, müsste das aber unverzüglich nach dem Vorliegen aller Unterlagen machen.
Er hat sich aber weitere 3 Monate Zeit gelassen und das ist ebenfalls zu viel.