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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Ich weiß das schon einige ähnliche Fragen hier im Forum gestellt wurden, aber bei mir liegt der Fall ein wenig anders (denke ich wenigstens). Also hier die Details:
Ich erhielt heute (25.7.06) eine NKA für den Zeitraum vom 1.1.04 bis zum 30.9.04 (dem Zeitpunkt unseres Auszugs).
Hierauf sind einige Posten aufgeführt, insgesamt eine Nachzahlung in Höhe von 519,81 Euro!!! Und das bei einer Gesamtsumme von 1210,11, Die Abschläge betrugen nur 690,30.
Die einzige detailierte Aufführung ist die Heizkostenabrechnung, auf dieser steht: Abrechnung erstellt am 26.4.06, Abrechnungszeitraum 1.1.04 - 31.12.04, Berechneter Zeitraum 1.1.04-30.9.04. Außerdem wurden meines Wissens nur einmal in 4 Jahren abgelesen, und das war wenn ich mich richtig erinnere 2002 oder vielleicht 2003, also nicht mal in der Nähe unseres Auszugs!! Den Rest der Abrechnung kann ich nicht wirklich nachvollziehen (z.B. steht hier Wasser 105,12 Euro ohne eine weitere Angabe).
Ich habe nun hier gelesen das eine NKA nach einem Jahr verjährt, außer der Vermieter hat einen Grund sie nachzureichen. Ist dies hier der Fall?? (Weil die Heizkostenabrechnung ja erst am 26.04.06 erstellt wurde?)

Und wie gehe ich weiter vor?? Soll ich erst mal abwarten oder soll ich zurückschreiben? Und wenn, was soll ich in meine Antwort schreiben? Hat vielleicht jemand eine Musterbrief oder sowas??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Grüße,
Mario
Stichwörter: nka + auszug + jahre

2 Kommentare zu „NKA fast 2 Jahre nach Auszug?”

Susanne Experte!

Ich würde dem VM schreiben, dass die Frist verstrichen ist, die Abrechnung hätte bis 31.12.2005 bei Dir eintreffen müssen. Wann sie erstellt wurde ist doch irrelevant, der VM muss nachweisen, dass es nicht seine Schuld war.
Ein Ableseunternehmen oder beauftragte Fa. handelt aber i.A. des VM (z.B. Heizung) und ist dabei sog. Erfüllungsgehilfe, was auch noch in den Bereich des VM fällt. -d.h. liegt die Verzögerung bei der Firma, hat der Vm auch Pech gehabt.

hh Profi

Selbst, wenn die späte Abrechnung der Ablesefirma nicht dem Vermieter zuzurechnen wäre, dann dürfte er zwar selbst auch seine Abrechnung verspätet durchführen, müsste das aber unverzüglich nach dem Vorliegen aller Unterlagen machen.

Er hat sich aber weitere 3 Monate Zeit gelassen und das ist ebenfalls zu viel.

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