fin
Der Abrechnungszeitraum für NK-Abrechnungen ist immer die Mietdauer, nicht wann tatsächlich ein-und ausgezogen wird. Sie haben doch sicher auch
Vorauszahlungen für den ganzen Monat geleistet, die abgerechnet werden müssen. Die kommunalen Gebühren für eine Wohnung gehen sogar bis dahin weiter, bis sich der Mieter am Wohnort abmeldet. Vergisst er das oder tut er dies verspätet fallen auch nach Mietende noch Kosten am alten Wohnort an.
Frage ist warum denn der Nachmieter schon (und noch) während Ihrer Mietzeit eingezogen ist.
alexfalk
Danke zunächst, für die schnelle Antwort.
Der Nachmieter ist schon früher eingezogen, weil wir schon früher ausgezogen sind *G*. Da wir mit der Renovierung der neuen Whng fertig waren, und die Nachmieter auch noch renovieren wollten, haben wir zusammen mit dem Verwalter die frühere Übergabe vereinbart. Nun haben wir schon die anteilige Miete nicht verlangt. Aber die anteiligen NK bin ich nicht bereit zu tragen. Schließlich habe ich kein Geld zu verschenken. Aber wie ich aus Ihrer Antwort schliesse, werde ich leider nicht darum herumkommen.