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Nutzungsrecht an Fotos

Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, so erstreckt sich diese Nutzungseinräumung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände derselben Zeitschrift. Der Urheber kann daher, falls keine Einigung über die zusätzlich zu entrichtenden Lizenzgebühren erzielt wird, Unterlassung der Veröffentlichung seiner Fotografie verlangen.

Urteil des BGH vom 05.07.2001
1 ZR 311/98
NJW Heft 8/2002, Seite VIII
Stichwörter: nutzungsrecht + fotos

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