Susanne
Natürlich gilt die vertragliche Vereinbarung.
Viel wichtiger ist aber die Versicherung. Nicht nur, dass die Haftpflicht Schäden übernimmt, die man anderen zufügt, sie wehrt auch überhöhte Forderungen oder nicht begründetet Forderungen ab.
Übernimmt die Haftpflicht den Schaden nicht, so heißt das nicht, dass Du dann dafür aufkommen musst-dann handelt es sich einfach nicht um einen Haftpflichtschaden. Genauso wäre es, wenn die Versicherung nur einen Teil der geforderten Summe übernimmt, dann musst Du nicht die Restzahlung leisten. Der Ersatz des Schadens gibt dann einfach keinen höheren Wert her.
Schadenersatz wird auch immer nach dem Zeitwert berechnet. So kann z.B. kein Vermieter für ein altes Waschbecken mit einem Riss ein neues verlangen (was aber immer gern getan wird). Wenn ich unverschuldet einen Verkehrsunfall mit Totalschaden habe, bekomme ich von der Versicherung ja auch kein neues Auto (guter Vergleich, das wissen nämlich die meisten).
Hast Du also die Haftpflicht mit der Schadensregulierung betraut, hast Du mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut.