Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich war im Jahr 2005 aufgrund einer Krankheit für drei Monate nicht in meiner Wohnung, Muß mein Vermieter das in seiner Nebenkostenabrechnung brücksichtigen? Falls ja, bei was bitte genau, worauf muß ich achten? Hat jemand Tipps?
Danke für die Hilfe!!!!!
Stichwörter: krankheit + lange

2 Kommentare zu „Lange Krankheit”

Susanne Experte!

Wohnen und Mieten sind 2 unterschiedliche Sachen. Wenn Du einen Wohnraummietvertrag abschliesst ist es total irrelevant, ob Du dort auch einziehst, Du hast trotzdem den Verpflichtungen des MV nachzukommen.

Die Abwesenheit ist wohl schon insofern einbezogen, dass die Verbräuche niedriger sein müssten. Weiterhin wird die Abwesenheit auch nichts an den Gebühren geändert haben, der VM wird wohl wegen Dir nicht weniger Mülltonnen bestellt haben etc.
Es gibt demnach keinen Grund, warum die Abwesenheit in die Abrechnung einfliessen sollte.
Du musst ja auch nicht mehr bezahlen, wenn Du regelmässigen Besuch hast, oder?

Schmitze

Danke für die schnelle Antwort!!
Da muß ich dir Recht geben, und somit mal sehen was da kommt. Danke nochmal!!

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