rhw
Hallo,
wie geht denn die NK-Abrechnung aus? Nachzahlung gefordert?
MfG
rhw
Gast
Hallo.
Ja, es wurde eine Nachzahlung von 12 EUR gefordert.
Allerdings wäre die Nebenkostenabrechnung ohne die
Pauschale fast ein Drittel geringer ausgefallen und ich
hätte eine nicht unerhebliche Rückzahlung bekommen
müssen.
MfG, Armin
rhw
"Sehr geehrter Vermieter,
die in Ihrer NK-Abrechnung vom ... aufgeführte Pauschale in Höhe von 360 Euro ist für mich nicht nachvollziehbar, da sie keine konkreten Nebenkosten nachweist ... Meine diesbezüglichen Nachfragen vom ... und ... haben keinerlei Schlüssigkeit Ihrer 'Abrechnung' herstellen können. Ein Anspruch ist daher m. E. nicht gegeben.
Die NK-Abrechnung bezüglich der anderen Positionen ergibt für mich ein Guthaben von ... Sofern Sie mir bis zum ... für die 'Pauschale' zum Nachweis geeignete Belege Ihrer Ausgaben in Fotokopie (Kopierkostenerstattung übernehme ich gern) zusenden, kann die NK-Abrechnung geprüft und ggf. anerkannt werden.
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich - beginnend mit der Mietzahlung für ... - die zukünftigen NK-Vorauszahlungen um jeweils ein Zwölftel der streitigen 'Pauschale' kürzen sowie außerdem monatlich ein Zwölftel des für 2003 insoweit bestehenden Guthabens aus meinen bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnen.
MfG
..."
So würde ich es angehen, nützlich ist es in solchen Fällen, die strittigen Beträge gesondert vorzuhalten (ideal wäre ein extra Sparbuch), für den Fall, dass die ganze Sache schlussendlich einen 'mieterungnädigen' Richter findet. Andererseits zeigt dies ggf. vor Gericht, dass man nicht nur wegen eigener Zahlungsschwierigkeiten den Streit verursacht hat.
MfG
rhw