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Raumhöhe (Kaufhaus)
Wer Räume in einem Kauf- oder Warenhaus mietet, darf eine Raumhöhe von mindestens 2,50 m erwarten. Eine Raumhöhe von 2,20 bis 2,30 m ist ein erheblicher Mangel, der sich nicht nur auf das Verkaufspersonal, sondern auch auf das Kaufpublikum negativ auswirkt.
KG , Urteil vom 26.04.1999 - 8 U 6560/96, MDR 1999, S. 1435.
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