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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
in einer Zeitschrift habe ich gelesen, dass die Mietfläche von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 + 2 Metern nur zur Hälte berechnet werden. Das hatte ich bei Einzug nicht gewusst und mein Vermieter wohl auch nicht.
Daraufhin habe ich meine Wohnung dementsprechend ausgemessen (im zwei Zimmern beträgt die Höhe ca. 1,80 m), wodurch ich auf 24 m² gekommen bin. Im Mietvertrag steht: ca. 42 m². Derzeit zahle ich eine Nettokaltmiete von 250 EUR. Das würde einen m²-Preis von ca. 10 EUR betragen, laut Mietspiegel können ca. 5 EUR verlangt werden.
Nun meine Frage: Kann ich für die letzten 9 Monate (Einzug 5/04) die zuviel bezahlte Miete zurückfordern?
Vielen Dank für Antwort.
Gruß, Cara
Stichwörter: rückforderung + zuviel + gezahlter + zw + miete

1 Kommentar zu „Raumhöhe zw. 1 + 2 m, Rückforderung zuviel gezahlter Miete?”

FischkoppStuttgart Experte!

eigentlich ja... Abweichung von mehr als 10%
Aber der VM wird sich streuben.
Lassen sie Bitte den Fall durch einen Fachmann, Mieterbund.de /Anwalt, prüfen.

Es geht evtl ja auch um Nebekosten! die sie zu viel gezahlt haben!

Da kommt ne menge Geld zusammen

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