Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
also das badezimmer in meiner wohnung ist bestimmt schon seit 20 jahren nicht mehr renoviert worden....tapeziert und co schon, aber die fliesen sind nicht nur häßlich, nein es sind auch noch 3 verschiedene arten davon zu finden. der wasserhahn am waschbecken spuckt nur kaltes wasser....eine entsprechende warmwasserleitung fehlt.

gibt es eine vorschrift oder ein gesetz, dass bestimmt nach wievielen jahren ein badezimmer modernisiert werden muss? bzw ob nicht eine warmwasserleitung pflicht oder standard sein müßte ??? meine wohnung ist ansonsten sehr schön (genossenschaftswohunung) und ich würde nur ungern ausziehen ...aber dieses badezimmer geht gaaar nicht !

würde mich freuen, wenn mir jemand einen hilfreichen tipp gibt.
Stichwörter: recht + renovierung

2 Kommentare zu „Recht auf Renovierung???”

Gast Experte!

nein, gibt keine Vorschriften.

Vielleicht mal mit dem VM verhandeln?

Gruss det11

Gast Experte!

Hallo Bettinschen,
eine Vorschrift bzgl. einer "Badezimmersanierungspflicht" gibt es nicht, außerdem hast du die Whg. doch in diesem Zustand (verschiedene Fliesen) angemietet und ich denke, sie wird entsprechend preiswert sein. Bzgl. der fehlenden Warmwasserversorgung bin ich etwas verwirrt - hast du zur Zeit kein warmes Wasser im Bad (dies wäre ein Mangel der Mietsache) oder ist dies der "Urzustand" des Badezimmers?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.