tenant61
. puuuh! es ist immer ganz, ganz schwierig, den wahrheitsgehalt oder schweregrad von beschwerden über lärmbelästigungen festzustellen, wenn man sie nicht selbst wahrgenommen hat. generell handelt es sich dabei ja meist um subjektive wahrnehmungen. deshalb wird man wohl oder übel hinnehmen müssen, wenn nachbarn sich darüber beschweren. was man letztlich davon annimmt, ist eine andere sache. aber verhindern lassen sich auch überzogene beschwerden m.e. nicht. ich wüßte wirklich keinen rat, wie man der nachbarin verbieten will, sich gestört zu fühlen, wenn sie sich subjektiv tatsächlich belastigt fühlt.
fin
Anscheinend scheint das ganze Haus hellhörig zu sein.
Geräusche, die zum alltäglichen Leben gehören, müssen alle Mieter hinnehmen und dulden, wie Sie eben auch die Geräusche durch das kleine Kind. Es kommt aber immer darauf an, wie oft und wann Geräusche stattfinden. Falls Sie bei Tag schon viel Fernsehen gucken oder zu Nachtzeiten, könnte man sich gestört fühlen. Abends, wenn die andern Mieter z.B. selbst fernsehen, dürfte sie das weniger stören, bzw. weniger zur Kenntnis nehmen.
Borgus
so nun hatte ich die tage einen Brief an der Tür hängen mit einer Beschwerde und den Vorwurf der Terrorisierung weil ich immer zwischen 20:15 den Fernseher einschalte und bis mitten in die nacht Fernsehe im schnitt 24 Uhr.
Desweiteren habe ich den Geräuschpegel aufgezeichnet, da ich elektriker bin war es kein Problem entsprechendes messgerät zu besorgen.
Folgendes Ergebnisse sind dabei raus gekommen:
- Fernseher: 45 db zu nacht zeiten 55 db am tag
- Fernsehen über die Stereoanlage ergabe zu nacht zeiten sogar unter 38 db da die boxen im raum verteilt sind und somit viel besser versteht
Ich habe mich im Internet nun mehrfach erkundigt und Zimmerlautstärke beträgt im schnitt 60 db je nach Frequenz und ich nehme abend immer Rücksicht und trotz dessem beschwert sich die Frau von unten immer und nun der Vorwurf der Terrorisierung. Das geht mir zu weit ich nehme mir einen Anwalt.
Vieleicht noch wer eine Idee wie man das schlichten kann?
java
Das Problem habe ich hier auch, einer unserer NAchbarn hämmert ständig gegen 22 oder 23 Uhr rum und alle kommen zu uns, weil wir wohl gerade erst eingezogen sind. Ich persönlich habe meinem direkten Nachbarn gesagt, der sich eh über jeden Pups beschwert, das er mich in frieden lassen soll und sich um den kümmern möchte, der wirklich hämmert, denn um die Zeit bin ich meist schon im Bett.
Ansonsten muss die Dame unter dir den Alltäglichen Lärm hinnehmen, ob sie will oder nicht.
Das habe ich im Netz dazu gefunden:
Bestimmt Geräusche oder Belästigungen muss der Mieter dulden. So ist mehrfach gerichtlich festgestellt worden, dass der Lärm von spielenden Kindern zu den normalen Belastungen gehören, die in einem Wohnhaus zu dulden sind, auch wenn sie täglich und längere Zeit andauern. Die spielenden und lärmenden Kinder des Obermieters stellen damit keinen Grund zur fristlosen Kündigung oder Mietminderung dar. Gleiches gilt für bestimmte Lärmgeräusche von außen durch Springbrunnen, Spielplätze oder Märkte. Im Einzelfall wird ein Gericht feststellen müssen, ob die Belästigung noch vom Mieter hinzunehmen ist, oder er Mietminderungsansprüche geltend machen kann.
Ruhezeiten sind in der Regel von 22-6 Uhr und der gesamte Sonntag. Ich habe selbst über mir Kinder und die machen auch ab und zu lärm, aber das stört mich nicht, weil ich nicht so empfindlich bin.
Was sagt denn dein Anwalt? Falls du schon einen hast.
Ich würde versuchen mit der Dame nochmal in ruhe zu reden, vielleicht zum Kaffee einladen? Und wenn das nichts hilft, dann würde ich den Anwalt aufsuchen und mir da rat holen.[/color:f8f5f]
tenant61
Vieleicht noch wer eine Idee wie man das schlichten kann?[/quote:198c9]
jo. es gibt offizielle schlichtungsstellen, sogenannte schiedsleute. such dir den für dich zuständigen schiedsmann raus (evtl beim amtsgericht nachfragen) und schildere ihm deine geschichte. danach lädt er beide parteien zu einer güteverhandlung (erschinen ist pflicht). da setzt man sich dann an einen tisch und quatscht so lange, bis man eine lösung hat; manchmal gibt´s auch keine lösung, dann kann man weiter zum amtsgericht und auf unterlassung oder duldung klagen.