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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bin bei Mietbeginn in eine unrenovierte Wohnunge eingezogen. In meinem Mietvertrag ist handschriftlich vermerkt: "Der Mieter verpflichtet sich, vor seinem Einzug auf eigene Kosten fachmännisch Schönheitsreparaturen durchzuführen".
Unter "Instandhaltung der Mieträume" steht in meinem Mietvertrag:
"Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht. Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, dass bei Anmietung der Räume notwendige Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt waren". Kann es sein, dass diese Ausführungen nach neuster Rechtssprechung in Formularmietverträgen unwirksam sind?
Muss ich beim Auszug renovieren?
Astrid
Stichwörter: auszug + einzug + renoverierung

0 Kommentare zu „Renoverierung bei Einzug und Auszug ?”

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