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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen nun schon seit knapp 2 jahren in einer 3-zimmer-wohnung. Nun möchten wir das Mietverhältnis kündigen.
Wir haben im Mietvertrag unterschrieben, dass wir die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses renovieren besser gesagt tapezieren (inkl. Decken). Als wir hier aber eingezogen sind und gestrichen haben (der Mietvertrag war unterschrieben) haben wir festgestellt, dass stellenweise 2 Lagen Tapete an der Wand angebracht sind. Nun zu meiner ersten Frage:
Ist es immernoch rechtens, dass wir renovieren MÜSSEN? Wir haben mitbekommen, dass dieses Gesetz verabschiedet wurde?

Die zweite Frage ist: Wir benutzen hier eine Einbauküche, die wir mitmieten. Inkl. Herd, Kühlschrank. Nun ist uns vor zwei Monaten ca. der Kühlschrank kaputt gegangen und haben dann einen von meinen Schwiegereltern bekommen der im 3. Zimmer steht. Der Kühlschrank unserer Küche ist somit nicht mehr in Betrieb! Im Mietvertrag steht drin, dass wir verpflichtet sind, Reparaturen die einen Wert von 80 EURO nicht überschreiten selbst zu tragen hätten. Als ich mit unsrer Vermieterin gesprochen habe, meinte sie, wir MÜSSEN es in jedem Fall reparieren lassen, da der Kühlschrank nur wenige Jahre alt sei. Sind wir denn dazu verpflichtet, den Kühlschrank reparieren zu lassen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Nicole
Stichwörter: renovierung + reparaturen

1 Kommentar zu „Renovierung und Reparaturen”

Susanne Experte!

Hallo,
wir wohnen nun schon seit knapp 2 jahren in einer 3-zimmer-wohnung. Nun möchten wir das Mietverhältnis kündigen.
Wir haben im Mietvertrag unterschrieben, dass wir die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses renovieren besser gesagt tapezieren (inkl. Decken). Als wir hier aber eingezogen sind und gestrichen haben (der Mietvertrag war unterschrieben) haben wir festgestellt, dass stellenweise 2 Lagen Tapete an der Wand angebracht sind. Nun zu meiner ersten Frage:
Ist es immernoch rechtens, dass wir renovieren MÜSSEN?
Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Du wirst deshalb nicht drumrum kommen, den von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.[/color:a6db7]
Wir haben mitbekommen, dass dieses Gesetz verabschiedet wurde?
[color=#FF0000:a6db7]Dazu gibt es kein Gesetz. Zu den mietvertraglichen Klauseln hat der Bundesgerichtshof einige Urteile in den letzten Jahren veröffentlich, die mietergünstig sind.[/color:a6db7]

Die zweite Frage ist: Wir benutzen hier eine Einbauküche, die wir mitmieten. Inkl. Herd, Kühlschrank. Nun ist uns vor zwei Monaten ca. der Kühlschrank kaputt gegangen und haben dann einen von meinen Schwiegereltern bekommen der im 3. Zimmer steht. Der Kühlschrank unserer Küche ist somit nicht mehr in Betrieb! Im Mietvertrag steht drin, dass wir verpflichtet sind, Reparaturen die einen Wert von 80 EURO nicht überschreiten selbst zu tragen hätten. Als ich mit unsrer Vermieterin gesprochen habe, meinte sie, wir MÜSSEN es in jedem Fall reparieren lassen, da der Kühlschrank nur wenige Jahre alt sei. Sind wir denn dazu verpflichtet, den Kühlschrank reparieren zu lassen?
[color=#FF0000:a6db7]Grundsätzlich trägt der Vermieter Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Der VM muss in diesem Fall auch die Reparatur veranlassen. Hast Du eine gültige Kleinreparaturklausel, die 2fach begrenzt ist (80.- pro Reparaturfall und i.d.R. unter 8% der jährlichen Kaltmiete) geht eine Reparatur, deren Gesamtkosten 80.- nicht übersteigen, zu Deinen Lasten. Eine Reparatur mit Kosten über 80.- geht insgesamt zu Lasten des Vermieters (es sind hier also nicht 80.- anteilig zu zahlen, es gibt aber immer wieder VM, die die Summe der Kleinreparaturklausel anteilig verlangen...)[/color:a6db7]
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Nicole[/quote:a6db7]

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