Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich bewohnte mit meiner familie ( vier kinder ) noch bis vor kurzer zeit ein miethaus. in diesem war ein korklaminat verlegt welcher bei unserem einzug schon 5 jahre alt war und leichte wenn auch keine größeren abnutzungserscheinungen aufwies. als sich dann der neue nachmieter vorgestellt hat habe ich ihm die kleinen mängel an diesem boden gezeigt welcher nun schon 10 jahre alt ist. der nachemieter hat mir gegenüber geäußert, dass er keinen neuen boden haben möchte. im anschluss daran aber hat er sich mit meinem vermieter in verbindung gesetzt und ihm auch mitgeteilt, dass das so nicht ginge. zu diesem zeitpunkt waren noch sechs wochen zeit um die mängel zu beheben. jedoch hat auch mein vermieter sich nicht mehr gemedet. erst am tag der übergabe wurde ich mit der tatsache konfrontiert, dass der boden erneuert werden müsse. sogar so, dass mir damit gedroht wurde, die neuen mieter könnten nicht einziehen solange der boden nicht erneuert würde. der mangel besteht darin, dass in der lauffläche kleine löcher ( ca. 30 stück und etwa 2mm durchmesser ) hervorgerufen durch einen stuhl der die schuztabdeckung verloren hat, vorhanden sind.
dieses wurde mir als übermäßige beanspruchunung dargelegt. ich aber bin der meinenung, dass dies ein allmählichkeitsschaden ist da dies auf den ersten blick nicht sichtbar ist.
da ich keine andere wahl hatte, hat der vermieter einen neuen boden verlegt der den gesamten wohnbereich incl. flur welcher überhauptnicht beschädigt war.
Anafangs hieß es es würde etwa max. 500 euro kosten entstehen, dann aber waren es schon 750 euro auf die wir uns einigen sollten nun aber verlangt mein vermieter 1000 euro. die waren kosten für den neuen boden betragen 1400 euro. da aber das haus schon 5 jahre vor mir bewohnt wurde - wie kann ich die tatsächliche abnutzung festellen ??
ich bin als leihe imm noch der meinung, garnichts zahlen zu müssen da der vermieter auch eine führsorgpflicht hat und weiß, dass wenn ein schaden vorhanden ist dieses umgehends mitzuteilen um uns die möglichkeit zu geben mehrere kostevoranschläge zu holen und den boden ggfls. auszubessern.
unsere gezahlte miete beinhaltet auch eine gewisse abnutzung, nur weiß ich nicht wie ich diese anrechnen kann ??? der vermieter hat noch immer unsere kaution und eine überzahlte miete welche er nicht einbehalten darf.

ich bin dankbar für jeden hinweis der mir in dieser angelegenheit weiterhelfen kann !!!!!


danke und gruß thomas
Stichwörter: schaden + auszug + korkfussboden

1 Kommentar zu „Schaden am Korkfussboden bei Auszug”

Gast Experte!

hallo,

wenn der korkboden schon über 10 jahre eingebaut ist, sollte der vermieter mal selbst an seine eigene nase fassen und diesen auf seine kosten reparieren/austauschen.

ich denke mal, was für einen teppich gilt, kann man auch für laminat/korklaminat übernehmen !

es gibt zwei betrachtungsweisen.

entweder der teppichboden gehört zur mietsache. dann ist es sache des vermieters, diesen zu ersetzen. man geht von einer üblichen lebensdauer von 15 jahren aus.
zu den schönheitsreparaturen gehört der teppichboden zweifelsfrei nicht.

oder der teppichboden wurde vom mieter übernommen, dann ist es seiner, somit ist der mieter für die erneuerung zuständig. dann hat der vermieter die wohnung ohne teppichboden vermietet, was er übrigens machen kann, und dann muß der teppichboden auf wunsch bei auszug vom mieter entfernt werden


also, ich würd das dem vermieter so sagen und fertig !

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.