Der_Mario
Für eine Mietminderung ist es unerheblich, ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder nicht. Ggf. kann der sich sein Geld beim Vormieter zurückholen.
wurschtbrot
Okay, danke.
Aber man könnte ja dem Vormieter dirket etwas androhen, ohne den Weg über den Vermieter zu gehen, mit dem man ja ein gutes Verhältnis anfangen und fortsetzen möchte.
Aber WAS kann man dem Vormieter denn androhen, was ist denn rechtlich im Rahmen?
LG, wurschtbrot