Sebell
Wieso wird mein Thread nicht angezeigt!?
Susanne
Wird er doch, Du musst die Optionen unter der üblichen Anzeige ändern!
Ghostraider
Der Mieter könnte eine Mietminderung von 5 -10% und bei nicht mehr Nutzung der Waschküche auch 20% veranschlagen.
Ob dies aber was bringt ist in Frage gestellt.
Auf jeden Fall den Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern den Schaden zu beheben und für weitere Abhilfe und Verhütung sorgen.
Der Vermieter zu einer ordentlichen Überlassung der Mietsache verpflichtet.
Auch sollte dem Vermieter eine Liste der zu Schaden gekommenen Gegenstände überreicht werden damit er diese der Gebäudeversicherung meldet.
Auch denke ich das der Mieter mit einem Anwaltbesuch gut beraten ist denn so direkt kann man in diesem Fall nichts sagen, da die Kellerräume etwas abweichend vom Mietrecht sind und nicht so wie normaler Wohnraum behandelt werden. Jedenfalls habe ich nichts gefunden was hierzu jetzt als ausreichende Antwort gegeben werden könnte.
Gruß
Ghost