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Fristlos entlassen nach angekündigter Krankheit?
Kündigt ein Mitarbeiter an, er werde «krank machen», rechtfertigt dies nicht immer eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem am 29.7.2005 bekannt gewordenen Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt/M. hervor. Die Richter gaben der Klage eines Reinigungsarbeiters statt und erklärten dessen fristlose Kündigung für gegenstandslos. Gleichzeitig wurde eine parallel ausgesprochene fristgerechte Kündigung wegen hoher Fehlzeiten bestätigt (Az.: 11 Sa 1073/04).
Der Mitarbeiter hatte einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung verlangt. Anderenfalls wolle er «halt weiter krank machen». Die Firma wertete dies als Drohung und kündigte fristlos. Laut Urteil muss die Äußerung des Arbeitnehmers aber im Zusammenhang mit seiner tatsächlich labilen Gesundheit und den hohen Krankheitsquoten von mehr als 150 Arbeitstagen innerhalb von drei Jahren gesehen werden. Deshalb könne aus der Aussage nicht herausgelesen werden, dass der Mitarbeiter künftig trotz Arbeitsfähigkeit fehlen werde.