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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bräuchte mal Hilfe.
Letztes Jahr im August hatten unsere Nachbran einen Wasserrohrbruch und sind anschließend ausgezogen. Zeitgleich sind auch noch 2 weitere Mieter ausgezogen,es standen also 3 Wohnungen leer. Die ganze Feuchtigkeit sammelte sich in unserer Wohnung,selbst durch öfteres Stoß-Querlüften haben wir die Feuchtigkeit nicht raus bekommen, alle Möbel, Bücher und die Kleidung wurde klamm und schließlich zeigten sich auch die erste Schimmelflecken im Schlafzimmer , Bad (besitzt kein Fenster) und Kinderzimmer.Das benutzen dieser Räume war unerträglich. Sofort teilten wir das unserem Vermieter mit,forderten ihn auf den Schaden zu beheben und minderten die Miete. Nach fast 5 Monaten kamen die Handwerker,dabei stellte man fest, das die Fußbodenheizung nicht richtig funktioniert,bzw. im Schlafzimmer und im Kinderzimmer gar nicht, es fehlt in allen Zimmern in den Jalosienkästen die Dämmung. Anschließend haben die Handwerker die Heizung wieder ganz gemacht, die dämmung nur im Schlafzimmer angebracht und die Stellen die vom Schimmel betroffen sind mit weiß übergestrichen.
In der zwischen Zeit ist der Schimmel wieder durch und unsere ganzen Möbel befallen.Ich habe den Vermieter um Schaderersatz und um endgültige Beseitigung gebeten.
Jetzt nach weiteren vier Monaten hat der Vermieter einen Anwalt beauftragt, das wir die geminderte Miete zurück zahlen sollen,weil noch nie Schäden vorhanden waren und wir falsch lüften.
Zum Lüften möchte ich noch sagen,das ich da eine Fensterfirma gefragt habe und diese mir gesagt haben das mein lüftunsverhalten richtig sei.
Wir wohnen jetzt hier 4 Jahre (davon 3 Jahre ohne Schimmel) in dieser Zeit sind die Garagen,welche sich unter den Mietwohnungen befinden,immer nach mit dem Tauwasser vom Schnee vollgelaufen,dadurch entstanden Risse in den Wänden....wollte das nur erwähnen,weiß nicht ob das von Bedeutung ist.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll.
Danke Tina
Stichwörter: feuchtigkeit + schimmel

1 Kommentar zu „Schimmel und Feuchtigkeit”

Susanne Experte!

Hallo Tina,

da Dein VM schon einen Anwalt eingeschaltet hat, solltest Du Dir auch ganz schnell einen Fachanwalt für Mietrecht suchen. Falls das Ganze vor Gericht enden sollte, muss Dein VM auch dessen Kosten übernehmen, falls Du gewinnst.
Meiner Einschätzung nach sieht es aber für Dich gut aus, auf jeden Fall sollte von Dir ein Gutachter eingesetzt werden.

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