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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben ein ziemlich großes Problem. Wir sind vor knapp drei Monaten in eine Wohnung gezogen, die vorher groß rennoviert wurde. Vor uns wohnte eine Familie zwanzig Jahre dort, ohne Probleme. Wir haben jetzt Schimmelbefall im kinderzimmer, da auch am stärksten, in der Küche und im Schlafzimmer. Unsere Kinder sind beide Allergiker, sie reagieren auch stark auf den Schimmel (Luftnotanfälle, Neurodermitis Schub). Da es nur eine drei Zimmer Wohnung ist, kommt für uns auch kaum eine Sanierung in Frage ( die Wände sind kalt, feucht, der Boden ist feucht, usw.). Wir haben ja keine Möglichkeit dem Schimmel zu entkommen in der Wohnung. Haben wir die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?
Julia
Stichwörter: schimmel + fristlose + kündigung

2 Kommentare zu „Schimmel und fristlose Kündigung?”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Nein. Kündigung muss 3 Monate sein

2. Mietminderung. Der Wohnraum ist nicht nutzbar, also braucht ich auch nicht die volle Miete zahlen! Mietzinsminderung!
Es entstehen euch aber auch Schäden, z.b. an Möbeln. Auch dieses Muss ggf durch den Verursacher beglichen werden.


Hier wird es Garantiert zu einem Rechtsstreit kommen. Bitte haltet Rücksprache mit einem Anwalt oder Mietschutzbund. Sonst seit ihr schnell mit den Nerven am ende

juliabjung

danke für die Antwort. Einen Rechtsstreit befürchten wir auch. Wir tendieren dazu uns nach drei Monaten was neues zu suchen und es zu vergessen. Ist blöd und teuer, aber für die Nerven sicherlich das Beste.
Julia

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