Susanne
Exisitert die Vereinbarung schriftlich, im Mietvertrag oder separat dazu?
Nach Vertragsunterzeichnung ist das natürlich Verhandlungssache, der VM muss sich auf nicht einlassen, noch dazu, da Du durch Deinen bevorstehenden Auszug unter Druck stehst und damit im Grunde genommen ausgeschlossen ist, dass Du unter diesen Umständen versuchst, gegen den geschlossenen Vertrag anzugehen.
Hier ein Urteil des BGH zur Definition der Schönheitsreparaturen:
Schönheitsreparaturen sind das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüre sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH VIII ARZ 9/86).
marie
Exisitert die Vereinbarung schriftlich, im Mietvertrag oder separat dazu?
Nach Vertragsunterzeichnung ist das natürlich Verhandlungssache, der VM muss sich auf nicht einlassen, noch dazu, da Du durch Deinen bevorstehenden Auszug unter Druck stehst und damit im Grunde genommen ausgeschlossen ist, dass Du unter diesen Umständen versuchst, gegen den geschlossenen Vertrag anzugehen.
Hier ein Urteil des BGH zur Definition der Schönheitsreparaturen:
Schönheitsreparaturen sind das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüre sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH VIII ARZ 9/86).[/quote:b78aa]
Hallo
erstmal danke für die schnelle Antwort.
es existiert ein extraschreiben ungefähr so: ....Schönheitsrep. und evtl. Säuberungsarbeiten auf Ihre Kosten durchzuführen.Im Einzelnen handelt es sich um folgende Arbeiten:
Tapezieren d. Wände im Flur und d. Zimmern, malermäßige Instandsetzung d. Decken in allen Räumen, malermäßige Instands. d. Decken u. Wände in Küche und Bad, sowie Lackarbeiten an Fenstern,Türen einschl. Rahmen, Fußleisten und Rohren.
Als Ausgleich für d. Durchführung d. Schönh. stellen wir ihnen die Wohnung in der Zeit vom 16.02.06 (Termin vorzeitige Schlüsselübergabe) bis zum 14.05.2006 (Ende der mietfreien Nutzung) mietfrei zur Verfügugn,dies entspricht einem finanziellen Ausgleich in Höhe von 1090,82€ (3 Kaltmieten)....
Problem ist der Besitzer hat gewechselt und nun auch der Kundenbetreuer der neuen Gesellschaft.Und keiner will recht Verantwortung übernehmen auch für die Arbeiten, die von der Gesellschaft noch durchgeführt werden müssen.
was ist nun aber wenn man den schimmelbefall nicht sehen konnte weil tapeten in mehreren Schichten darüber geklebt waren?Und wenn man auch nicht den geklebten Styropor unter den Tapeten sah?
aber ich denke mit dem Wort "Instandsetzung" der Wände ist gemeint das ich für die Gesellschaft die Wohnung komplett saniere für lächerliche 1090€...
was mich aber noch stört ist das die Firmen der Gesellschaft während meiner drei Monate auch noch am werkeln sind.Erst wurde die gesammte Elektrik neu verlegt dann Glasarbeiten,Schornsteinfeger,Kaminbauer,der Tischler kommt morgen, die Maurer haben sich letzte Woche nicht gemeldet und der Klemptner wartet noch auf nen Termin.Und ich soll die alle managen...
aber letztendlich ist es warscheinlich reine Willkühr der Verwaltung ob sie mir etwas entgegen kommen...(ich konnte schon mündlich jedenfalls bewirken das ich die Miete erst ab dem 1.06.06 zahle-zwei Wochen später)Ich werde dem VM vielleicht einen kleinen Zwischenbericht zur Situation in der Wohnung geben und auf seine Fairness hoffen oder hast du noch eine schöne Idee?
liebe Grüße Marie