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Unzulässige „Einheimischenklausel“
Eine so genannte „Einheimischenklausel“ in einem notariellen Kaufvertrag, nach der sich ein Grundstückskäufer verpflichtet, im Fall des Weiterverkaufs des bebauten Grundstücks innerhalb von sieben Jahren nach Fertigstellung des Wohnhauses an die verkaufende Gemeinde 300 Prozent des Kaufpreises „nachzuzahlen“, ist wegen einseitiger Benachteiligung des Käufers unwirksam.
Urteil des OLG Celle vom 29.06.2005
4 U 56/05
Pressemitteilung des OLG Celle