Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich wohne jetzt drei Jahre in meiner Wohnung.
In der Wohnung war ein neuer Teppich verlegt. Den habe ich mit einer Ablösesumme von damals 1000 DM gekauft.

Später habe ich festgestellt, dass der Teppich komplett verklebt ist, also eine große Schwierigkeit darstellen würde, wenn ich ihn beim Auszug rausreißen müßte.

Der Teppich sieht eigentlich noch immer ganz gut aus, ich wäre auch bereit ihn mit einer Maschine zu reinigen.

Meine Frage ist jetzt: Habe ich irgendwelche Pflichten den Teppich rauszunehmen, wenn ich ausziehe, weil er meiner ist?
Wenn es um die Ursprünglichkeit der Wohnung geht, dann gehörte ja auch der Teppich dazu, oder?

Wie sieht denn hierzu die Rechtslage aus?
Stichwörter: gekauft + teppichboden

1 Kommentar zu „Teppichboden gekauft”

Gast Experte!

Hi,

wenn du den teppich verlegt hast, kann dein vermieter auf jedenfall verlangen das die wohnung so verlassen wird, wie du diese beim einzug vorgefunden hast, bei einer ablöse vom vormieter bin ich mir auch nicht so ganz sicher, sollte der teppich aber noch gut sein, so wird der vermieter sich hüten diesen rausreißen zu lassen, ich würd an deiner stelle aber auch kein geld für den teppich vom vermieter verlangen, sonst kann dieser sich querstellen und verlangen das die wohnung in ihren ursprung gebracht wird, das wäre beim verklebten teppich eine "schweine" arbeit <!-- s :) --><!-- s :) -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.