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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe ein großes Problem mit meinen ehemaligen Vermietern bzw. mit dessen Anwalt und jetzt weiß ich nicht mehr weiter, weil mir alle Kosten vom Gericht auferlegt werden!! Folgendes ist passiert; mein Vermieter/Anwalt hat mir die Wohnung mit einer frist von 6 Monaten gekündigt, in der Zeit hatte ich einen Anwalt zur Rate gezogen, und der bestätigte die Richtigkeit (wg. Gesetz/Einliegerwohung) Nun, ja..zu dem Zeitpunkt bezog ich Hartz IV und war nicht imstande den teueren Umzug in eine andere Wohnung zu finanzieren. Aus diesem Grunde nutzte ich mein Widerspruchrecht (was ich im nachhinein sehr bereue!! wenn ich voher gewußt hätte, was das zu bedeuten hat, hätte ich dieses NIE abgeschickt) Einen Monat vor der Kündigungsfrist, teilte ich den Vermietern mit, dass ich nun eine Wohnung gefunden hätte, und rechtzeitig ausziehen werde. Das tat ich dann auch ! Mit Wohnungsübergabe und allem drum und dran. Trotzallem hat der Gegenanwalt eine Räumungklage gegen mich eingereicht, und damit Erfolg erziehlt. Das Gericht hat dem Kläger (Vermieter) recht gegeben!! In meinen Augen reine "Geldmacherei" Das kann doch nicht sein, dass man auszieht, und trotzdem eine Räumungsklage hinnehmen und bezahlen muss ??! Wer weiß Rat? Bin dankbar für jeden Tip
Stichwörter: räumungsklage + trotz + vermieter + auszug

5 Kommentare zu „Räumungsklage vom Vermieter trotz Auszug !!”

tenant61 Experte!

nein, das kann auch nicht sein. entweder stimmt etwas an der geschilderten zeitlichen abfolge nicht oder es gab einen formfehler oder, oder, oder ...
warum hast du keinen anwalt eingeschaltet? als algII-empfänger hättest du doch anspruch auf prozesskostenbeihilfe gehabt.
um die sache besser nachvollziehen zu können, müsste man den genauen wortlaut des urteils kennen (einschl. tatsachenschilderung und begründung). anders wüßt ich hier keinen rat.

fin Experte!

Wenn Sie nicht schriftlich gekündigt hatten und dies nur gesagt haben, so kann sich letztendlich niemand darauf verlassen, dass Sie auch tatsächlich ausziehen werden. Die Räumungsklage bleibt danach bestehen und ist auch rechtsgültig mit allen Kosten, die dafür anfallen.
Wenn es so war, dann ein Formfehler Ihrerseits.

Christoph_A. Experte!

Da aber vom Gericht der Räumungsklage stattgegeben wurde, muß da noch was anderes im Busche sein.

Eine Räumungsklage wird eigentlich erst dann eingereicht, wenn der ursprüngliche Räumungstermin verstrichen ist.

tenant61 Experte!

... Eine Räumungsklage wird eigentlich erst dann eingereicht, wenn der ursprüngliche Räumungstermin verstrichen ist.[/quote:7861e]

nicht zwingend. das gericht würde die klage auch dann annehmen, wenn - wie im vorliegenden fall - aufgrund eines widerspruchs erkennbar ist, dass es nicht zur fristgerechten räumung kommen wird.

wenn die wohnung trotz widerspruch fristgerecht geräumt wurde, hätte die hauptsache für erledigt erklärt werden müssen. trotzdem wäre der klage stattgegeben worden, lediglich zur räumungsvollstreckung wäre es dann natürlich nicht mehr gekommen. ich vermute, dass es sich so oder ähnlich im vorliegenden fall abgespielt hat.

Christoph_A. Experte!

Richtig, wer weiß, was der Mieter alles angedroht hat, sodaß der VM u.U. davon ausgehen konnte, daß es zur Räumung kommen muß.

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