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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
meine Oma wohnt schon sehr lange in einer Wohnungin Köln. Leider lässt sie die Wohnung verwahrlosen. Sie kauft krankhaft angebliche Antiquitäten, es bleiben nur noch schmale Pfade durch jeden Raum, renoviert wurde seit dem Einzug (40 Jahre ca) nciht. Sie bringt schon den Müll runter und so, derart schlimm ist es auch nicht. Auf der anderen Seite ist sie aber auch noch nicht so senil, dass man sie zwangsweise in ein Heim oder so "stecken" könnte. Alles sehr traurig.
Meine Mama und ihre Geschwister ahben nun Angst, dass sie nach dem Tod meiner Oma (ist jetzt achtundachzig) für die Renovierung und Entrümpelung der Wohnung aufkommen müssten. Vererben wird sie wohl ncihts, meine Ma wird das Erbe also wohl ablehnen.
Ich habe in einer Frauenzeitschrift in einem aktuellen Urteil gelesen, dass der Nachlassempfänger nur bis zur Höhe des Nachlasses für Schadenersatz aufkommen muss. Wäre also in dem Falle gar nicht.
Ich habe auch das Aktenzeichen (64 C 199/04) des Landgerichts Berlin. Finde leider das Urteil nirgendwo.

Bitte an den Administrator:[/color:db7d4][/u:db7d4] vielleicht wäre es möglich das Urteil auf die Seite des Forums zu stellen, konnte es bei den vorhandenen Urteilen auch nicht finden...

Und noch eine Frage: wäre dieses Urteil im Falle des Falles auch auf meine Familie übertragbar, da wir ja nicht in Berlin sind????

Das soll jetzt auch nicht so aussehen als wären wir froh oder so wenn Oma mal sterben würde, sie ist nur schon sehr alt und wir machen uns Gedanken und Sorgen. Sie ist leider für vernünftige Argumente nicht mehr zugänglich

Um Rat wäre ich sehr dankbar

0 Kommentare zu „Schadenersatzpflicht für eine "Erbwohnung"?”

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