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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen!

Wir haben mal wieder ein Problem mit unserer Vermieterin (komische Frau mit der man nicht normal reden kann)...
Aus meiner WG ist letzte Woche die erste Mitbewohnerin ausgezogen, und die Vermieterin hat sich über zwei Wasserflecken auf dem Boden im Flur beschwert. Dazu muss man sagen, dass der Boden ein komischer mega empfindlicher Kalk-Marmor-Steinboden ist. Jetzt sagt sie, wenn wir den Fleck nicht in 1 Woche weg haben, dann lässt sie einen Steinmetz kommen der den Boden abschleift (was extrem teuer wäre).

Jetzt die Frage: In unserem Mietvertrag (Standard-Teil vom Haus- und Grundbesitzerverein) steht, dass "Die Kosten für auch ohne Verschulden des Mieters notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen, welche dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, nämlich.... (hier steht u.a. auch "Bodenbeläge" ;) ... , nimmt der Mieter im Einzelfall bis einschließlich 80 Euro auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten".

Bedeutet die Aussage "auch ohne Verschulden" auch, dass es hier auch um Sachen geht die mit "Verschulden" des Mieters kaputt gegangen sind?

Danke schon mal :-)
Stichwörter: wasserfleck + steinboden

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