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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich habe da auch mal zwei fragen Mein mann ist seh schwer lungen krank und ich werde ihn als pflegefall nach hause bekommen nun it aber ein problem wir wohnen oben und er darf keine treppen steigen ns wurde nahegelegt eine Erdgeschosss wohnung zu suchen solange mein mann noch im Krankenhaus liegt meine frage mus ann in soeinen fall auch die 3 monate kündigung einhaten oder wie leuft das ? und dann noch eine frage dürfen vermieter eine schufaauskunft holen?
Ich bedanke mich jezt schon recht herzlich im voraus für eure antworten
LG sonne55
Stichwörter: brauche + rat

3 Kommentare zu „Brauche auch einen rat”

Susanne Experte!

Ja, die Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Nein, ein Schufa-Auskunft darf nur mit Deiner Zustimmung gegeben werden. Wer ein Handy kaufen will, gibt immer die Zustimmung zur Schufa-Auskunft. Offensichtlich haben die meisten Leute damit kein Problem.

sonne55

Auch wenn eine bescheinigng von der klinik oder vonm arzt vorliegt ? muss mann da auch die 3 monate einhalten ?weil mir eineige leute sagen auch die ärzte mit bescheiigung breute mann das nicht deswegen war es meine fage
LG sonne55[/b:02586]

Susanne Experte!

Nein, die 3 Monate Kündigungsfrist sehen die Gerichte in allen Fällen, so z.B. auch bei Jobwechsel in eine andere Stadt, als zumutbar an.

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