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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kann der Eigentümer vermietete Räume nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand bereitstellen, ist er dem Mieter nach einem Beschluß des Bundesgerichtshofes schadensersatzpflichtig. Dem Vermieter einer denkmalgeschützen Immobilie wurde eine uralte "Dienstbotentreppe" zum Verhägnis. Wegen ihrer von der Baurechtsbehörde geforderten Erhaltung ließ sich das herrschaftliche Anwesen nicht als Arztpraxis umbauen. <br />
Pech für den Vermieter, der den gewerblichen Mietvertrag bereits unterschrieben hatte. Der Arzt blieb außen vor und bat den Eigentümer zur Kasse. <br />
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Zu recht, meinten die Richter, weil der Vermieter bei einiger Sorgfalt hätte beizeiten erkennen können, daß sich die Baurechts- und Denkmalschutzbehörde quer legen würde. <br />
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Bundesgerichtshof, XII ZR 12/97<br />
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Quelle :P rotecting<br />
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Stichwörter: vermietung + zusage

0 Kommentare zu „Vermietung Zusage”

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