Susanne 13.05.2008 07:02
Kommt natürlich auch auf die Heizugungsart, Baujahr des Hauses etc. an, ich finde das allerdings recht viel. Du solltest mal die Heizkostenverordnung lesen, dort sind auch die Ausnahmen bestimmt. Ich denke, Du darfst auf jeden Fall die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen. Warum Dein VM nicht nach Verbrauch abrechnent, muss er Dir darlegen! Beruf Dich auf die Heizkostenverordnung.
Berthelstal 14.05.2008 08:06
Ihr Mietvertrag enthält den unzulässigen Passus einer Heizkostenpauschale.
Fordern Sie eine Änderung dieser Klausel und nehmen Sie notfalls einen Anwalt. Die Aussicht auf Erfolg gut. Nachfolgend ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall:
Werden zwei oder mehr Wohnungen von einer Heizanlage versorgt, müssen die Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Unzulässig sind sogenannte Wärmemietverträge oder Heizkostenpauschalen (BayOblG RE-Miet 3/88; WM 88, 257 und OLG Hamm 4 RE-Miet 4/85; WM 86, 267).