Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich wollte meinen Mietvertrag kündigen und ich habe gerade von meinem Vermieter eine Antwort bekommen, die mir überhaupt nicht gefällt.
Der entsprechende Paragraph zur Kündigung meines Mietvertrages lautet:
„Das Mietverhältnis beginnt am 16.10.2002 und endet am 31.10.2003. Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten spätestens am 3 Werktag des ersten Monats der Frist schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist verlängert sich nach 5, 8, 10 Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils 3 Monate.”
Jetzt meine Frage: Wie soll ich diesen Mietvertrag betrachten? Als ein unbefristeter Mietvertrag oder Zeitmietvertrag?
Ich habe meinen Mietvertrag am 29.01.2006 gekündigt (zum 30.04.2006) und als Antwort habe ich die Antwort bekommen, dass meine Kündigung nicht fristgemäß ist (sie wird erst zum 31.10.2006 wirksam).
Ist das alles wahr? Ich frage, weil wenn das die Wahrheit ist, dann im schlimmsten Fall, wenn ich die Kündigung z.B. Mitte August schicke, muss ich weitere 14 Monate die Miete zahlen!
Mit freundlichen Grüßen