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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen..,

Es geht um folgendes. Ich hab vor ca einer Woche ein Abmahnung wegen Ruhestörung bekommen. In dem Schreiben hieß es unter anderem, dass vorallem Nachts unerträglicher Lärm aus meiner Wohnug dringen würde. Was mich ein wenig erstaunte denn weder ich noch meine Freundin sind notorische Schlafwandler. Höre in letzter Zeit auch öfters aus zwei oder mehr Wohnungen laute Musik. Ich muss dazu sagen, dass ich vor ca 8 Monaten auch etwas lauter war und eine Nachbarin sich beschwert hat. Achte aber seitdem sehr genau drauf, dass es leise bei mir ist. Nun könnte das ganze Natürlich eine Verwechslung sein. Hab auch schon versucht bei der Firma die den Vermieter vertritt anzurufen. Dort sagte man mir, dass die Dame die sich um das objekt kümmern würde im Urlaub sei.

Nun meine Fragen:
1. Können die einfach ohne es zu Prüfen eine Abmahnung versenden!?
2. Sollte ich meine Beschwerde gegen die Abmahnung schriftlich vormulieren!?

Danke schon mal im vorraus für Eure Hilfe

Loco
Stichwörter: abmahnung + nun + unberechtigte

1 Kommentar zu „Unberechtigte Abmahnung was nun!?”

Susanne Experte!

Ja, dem würde ich schriftlich widersprechen!

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